Sonntag, 28. Oktober 2012


Nachdem der Verfassungsgerichtshof entschied, eine Volksabstimmung über die Beibehaltung oder Abschaffung der Studiengebühren sei zulässig, wanken Jene im Bundesland Bayern.
Niedersachen könnte mit seiner Erhebung der Studiengebühren bald allein auf weiter Flur stehen.
Über den Plan der CSU, die FDP umzustimmen und einer Niederlage beim Volksbegehren zuvorzukommen, verweisen wir auf einen bündigen Beitrag in der WELT: http://l.hh.de/FGpbNJ

Zum Vergleich folgt ein Blick nach Großbritannien, USA und zu den Niederlanden:

Seit 2012/2013 können englische Universitäten bis zu 9.000 Pfund pro Studienjahr erheben. Zwar solle die Obergrenze nur die Ausnahme sein, doch wird man unter 6.000 Pfund pro Studienjahr nicht fündig.
Die Folge war ein Einbruch von 10 % weniger Studienbewerber. Diese Regel gilt zwar auch in Schottland, Wales und Nordirland. Allerdings wird diese Grenze relativiert, indem die Staaten die Kosten zum Teil selber tragen. In Nordirland liegt der Höchstsatz bei etwa 3.500 €.
Für Weiteres: http://l.hh.de/bLLXW0

In den USA wird es noch happiger. Im Schnitt mus man von 18.000 $ pro Studienjahr ausgehen. Bei den privaten Universitäten wie Yale oder Harvard fallen Studiengebühren von circa 30.000 $ an. Dafür bestehen im Ausgleich sehr komplexe Stipendiatenprogramme.

In den Niederlanden zahlt man als deutscher Studierender ab dem Studienjahr 2013/2014 einen Betrag in Höhe von 1835 €.

Kostengünstig ist unser Studium also allemal. Ob die Einführung von Studiengebühren zu einer Verbesserung der Lehre geführt hat, ob Sie wirklich vor einer Studienaufnahme "abschrecken", lässt sich anhand keiner Auswertung entnehmen. Eine längere Beobachtung war nunmal nicht möglich. Vertreten wird wie so oft alles. Falls Bayern gleichsam mit deren Erhebung aussteigt (wovon auszugehen ist), wird sich Niedersachsen als letzter Obelisk über kurz oder lang wohl anschließen. Als unbekannte Variabel werden die Studiengebühren dann sprichwörtlich den Bach runter gehen.

Euer
"J"

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen