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Donnerstag, 22. November 2012

JARP in London

Liebe Community,

Zwei JARP-Autoren werden dieses Wochenende London unsicher machen und Euch von den neuesten Trends der Metropole berichten. Vorab schonmal die Szenebar schlechthin, mit futuristischem Ambiente und den wahrscheinlich verrücktesten Toiletten der Welt!


P&A

Montag, 12. November 2012

Die Renaissance - Das Würstchen im Schlafrock



Ein im Blätterteig gebackenes Mini-Würstchen. Gerüchten zufolge soll diese kulinarische Spezialität bereits im Jahre 1905 in der schönen Stadt Wien kreiert worden sein.
Dabei handelt es sich nicht nur um eine regionale Besonderheit! Bei Wikipedia findet sich der Artikel über das charmante Würstchen im Schlafrock in insgesamt 8 Sprachen. Auch bei knallharten Männern wie Arnold Schwarzenegger erfreut sich der Gaumenschmaus großer Beliebtheit. Zugegebenermaßen spielte Schwarzenegger dabei im Film "Junior" einen Wissenschaftler, der sich eine befruchtete Eizelle einpflanzte und folglich schwanger wurde. Vielleicht ergab sich daher die Affinität. 

Trotzdem: Wieso immer die krümeligen Chips? Fruchtgummis von Hans Riegel aus Bonn kennen die lieben Gäste auch schon in allen Farben, Formen und Geschmäckern. Bei dem Würstchen im Schlafrock sind erfreute Gesichter einprogrammiert. 
Die Dips der Woche passen ebenfalls blendend zum Würstchen im Schlafrock oder wie die Amerikaner sagen: Wiener Winks

Euer
"J"

Sonntag, 11. November 2012

"Live-Twittern" aus dem Gerichtssaal - erlaubt?

Stellen wir uns folgendes Szenario doch mal vor:
Die JARP-Redaktion sitzt in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und möchte aufgrund des hohen medialen Interesses den Abermillionen von Lesern live berichten. Ein Tweet kann dabei jeweils 140 Zeichen aufweisen. Den Fall kann man natürlich auch (realistischer) insoweit umwandeln, dass ein Journalist einer bekannten Zeitschrift agiert. Meldungen via Blogs, Facebook, Google + etc. sind gleichfalls denkbare Äquivalente für die Fallgestaltung.

Nun wird der beklagten Partei dieses Vorgehen womöglich nicht gefallen. So könnte Sie auf eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes plädieren. Die Lösung dieses Problems erfolgt mithin über § 169 S. 2 GVG

Nach dieser Norm sind Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhaltes unzulässig.
Ob eine Berichterstattung über Twitter, Facebook, Blogs etc. hierunter fällt, ist zumindest fraglich. 
In der juristischen Auslegungsmethodik sind in Anlehnung an Carl von Savigny vier Auslegungsweisen anerkannt: Grammatik, Entstehungsgeschichte, Systematik und Telos.

Die grammatikalische Auslegung ist schnell vorgenommen; der abschließende Wortlaut mit den Aufzählungen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnamen sowie Ton- und Filmaufnahmen gibt nichts für eine Einordnung der Online-Kurznachrichten her. § 169 S. 2 GVG ließe das Twittern also zu.

Auch die historische Auslegung kann nichts anderes ergeben. Das Gerichtsverfassungsgesetz wurde am 12.09.1950 ausgefertigt und am 09.05.1975 neu bekanntgemacht. § 169 S. 2 GVG wurde im Jahr 1964 eingeführt. Das Internet gab es zu der Zeit noch nicht, sodass der Gesetzgeber sich auch nicht mit dieser Konstellation auseinander hätte setzen können.

Die systematische Auslegung fällt dagegen schon schwerer aus. Es ließe sich das Grundgesetz und Art. 5 Absatz 1 Satz 2 Var. 2 GG ( Rundfunkfreiheit ) heranziehen. Im Sinne einer Normenpyramide steht das Verfassungsrecht über dem einfachen Gesetzesrecht ( hier: § 169 S. 2 GVG ).
Die Rundfunkfreiheit wird weit verstanden, weshalb redaktionell gehaltene Internetdienste mitumfasst werden. Falls die Tweets, Blogs etc. einer großen Zeitschrift zigfach gelesen und verfolgt werden, kann  nichts anderes gelten. Dementsprechend könnte man aus systematischer Sicht eine gleiche Auslegung vornehmen und einen Verstoß annehmen.
Allerdings soll § 169 S. 2 GVG die Rundfunkfreiheit doch gerade beschränken, wenn dortige Aufnahmen unzulässig sein sollen. Den Begriff der "Öffentlichkeit" kann nur derjenige vorgeben, der nach der Rechtsordnung über das Bestimmungsrecht verfügt. Dies kann bei Gerichtsverhandlungen nur der Staat als Gesetzgeber sein. Dann muss die Auslegung des Begriffes Rundfunk im Rahmen des § 169 S. 2 GVG enger ausfallen und nicht weit wie nach Art. 5 Absatz 1 Satz 2 Var. 2 GG. Die Internet-Kurnachrichten fallen somit aus systematischer Sicht nicht unter die Norm.

Bleibt zuletzt eine teleologische Auslegung nach Sinn und Zweck. Die Norm soll, schlagwortartig, eine Prangerwirkung des Beschuldigten verhindern. Sie dient dem Schutz des Persönlichkeitsrechts eines jeden Verfahrensbeteiligten, des fairen Verfahrens und der ungestörten Rechtsfindung. Insbesondere bei Strafverfahren muss sich der Angeklagte unfreiwillig der emotional hohen Belastung stellen. Das Veröffentlichen durch Bild- und Tonaufnahmen inmitten der Verhandlung erhöht die nachteiligen Wirkungen. 
Sind all diese Punkte bei Online-Kurznachrichten wie Twitter denn zu bejahen? 
Die Verfahrensbeteiligten haben keine Kameras vor sich, die sie enorm einschüchtern könnten. 
Ihr Verfahrensverhalten wird nicht in gleicher Weise und Stärke beeinflusst. Eine Veröffentlichung von Fernsehbildern findet ebenfalls nicht statt. 
Dass später zu vernehmende Zeugen ihre eigenen Aussagen anpassen würden ist ebenfalls kein durchschlagendes Argument. Zwar werden diese Zeugen die Aussagen der Verfahrensbeteiligten via Smartphones verfolgen können. Verhandlungspausen, Berichterstattungen in den Tagespressen und mehrere Sitzungstage andauernde Verhandlungen erbringen allerdings jetzt schon die selbe Wirkung.

Schlussendlich liegt nach keiner Auslegungsmethode ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz aus § 169 S. 2 GVG vor.

Anmerkung: Das Schöne an der Rechtswissenschaft ist, dass bei solchen Fragen eine andere Auffassung sehr gut vertretbar ist. Das hiesig angenommene Ergebnis ist beileibe nicht in Stein gemeißelt. Bei der Auslegung nach Sinn und Zweck sagt der eine Hop, der andere Top.
Interessanterweise wurde dieses Szenario noch nicht obergerichtlich entschieden. Uns ist noch nicht einmal eine erstinstanzliche Entscheidung bekannt. Wer also Lust, viel Zeit, etwas Geld und gute Nerven hat, kann es mal versuchen. (Bitte das Schelmenhafte erkennen)

Die Konstellation ist angelehnt an einen längeren Fall von Dr. Florian Knauer, Juristische Schulung 2012, S. 711. 

Euer
"J"

Mittwoch, 7. November 2012

Cloud Atlas

Ja, "Wetten, dass...?" am vergangenen Samstag wollte und wollte nicht vorübergehen, Tom Hanks fand es sogar langwieriger als den US-Wahlkampf. Einige Medien entschuldigten sich sogar bei ihm dafür, dass er das ertragen musste. Aber wetten, dass das alles gar nicht so schlimm für ihn war? Schließlich fiel sein und Halle Barrys Name somit nicht nur am Samstag, sondern auch in den darauf folgenden Tagen wiederholt in den Nachrichten und zwar immer im Zusammenhang mit seinem neuen Film, Cloud Atlas.




Der Films streckt sich über 6 verschiedene Epochen vom 19. Jahrhundert, bis in die entfernte Zukunft und besteht aus 6 dazu gehörigen Stories. Die 100 Millionen Dollar Produktion basiert auf dem gleichnamigen Bestseller von David Mitchell. Mehr wollen wir gar nicht verraten, schaut ihn euch einfach an. Und an alle, denen ihre Zeit kostbar ist: Länger als "Wetten, dass...?" ist der Film nicht!

P

Dienstag, 30. Oktober 2012

Bierchen hier, Tänzchen da, nanu nana und das Portmonee ist nicht mehr da.

Nachdem man sich sicherheitshalber zig Mal in die Taschen gepackt hat, den Boden wie Inspector Gadget absuchte und schlussendlich eingesteht, dass die geliebte Geldbörse von dannen gezogen ist, geht es ans Eingemachte: Was nun?

Zuerst soll(te) man sämtliche EC oder Kreditkarten sperren.

EXKURS: Scheckkarten gibt es seit der Abschaffung des Euroschecks im Jahre 2002 nicht mehr; die Zahlungsgarantie, die bis dahin die Banken bei der Zahlung mittels Euroscheck übernommen haben, ist zum 01.01.2002 abgelaufen

Hierzu stellen die Banken allesamt rund um die Uhr Hotlines zur Verfügung.
Die Notfallnummern der Deutschen Bank findet Ihr hier: http://url9.de/rBE
Für eine Sperrung der SparkassenCard gilt die Rufnummer 116 116.
Die 116 116 ist übrigens die Nummer des bundesweiten Sperr-Notrufs. Für die anderen Bankinstitute kann also auf diese Nummer verwiesen werden.
Bei der Bank lässt sich dann am nächsten Werktag eine neue Karte bestellen. Sämtliche Daueraufträge (z.B. Abbuchung der Wohnraummiete) laufen aber weiter; gesperrt wurde nämlich nur die Karte, nicht das Konto!

Eine Anzeige bei der Polizeibehörde wegen Taschendiebstahls (gegen Unbekannt) versteht sich von selbst.

Dann wäre da noch der Bundespersonalausweis. Die Polizei wird den Ausweis zur Fahndung ausschreiben und auch wenn es verträumt klingen mag, es soll Fälle geben, bei denen der Ausweis aus den Tiefen des Tartaros hervorgekommen ist. Daher ist es ratsam, ruhig eine Handvoll Tage abzuwarten.
Schlechtenfalls geht der Weg zum Amt für Einwohnerwesen. Die Gebühr beträgt 28,80 € bzw. 22,80 € für unter 24-Jährige. Die Bearbeitungszeit nimmt etwa 3 - 4 Wochen in Anspruch.
Ein vorläufiger Personalausweis kostet zusätzliche 10 €.

Falls der Führerschein ebenfalls abhanden gekommen sein sollte, können wir gleich beim Amt für Einwohnerwesen bleiben und einen Ersatzführerschein bei der Abteilung des Straßenverkehrsamtes beantragen. Die Gebühr in Höhe von 50,20 € bezahlen wir auch noch gleich mit.
Aber Obacht: Mancherorts, man nehme Düsseldorf, ist eine Bezahlung mit Bargeld nicht mehr möglich. Gegebenenfalls wird man mit einem Bekannten vorbeigehen müssen, um den Betrag via electronic cash Zahlungsverfahren überweisen zu können.

Zum Schluss noch ein Rat, den euer JARPler sich lieber auch zu Herzen genommen hätte:

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Euer
"J"

Samstag, 27. Oktober 2012

Wie verbessere ich meine Ausdrucksfähigkeit und was hat Thomas Mann damit zu tun?

Einer der einflussreichsten Strafrechtler, Prof. Dr. Dr. hc. mult. Claus Roxin, empfahl anlässlich einer Einladung zu einer Gesprächsrunde mit Stipendiaten der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, täglich in etwa 20 Seiten Thomas Mann zu lesen; nach einer phonetischen Zusammenfassung werde man geschwind erkennen, wie die eigene Sprach- und Ausdrucksfähigkeit zunehme.

Dem ist beizupflichten. Paul Thomas Mann (06. Juni 1875 - 12. August 1955) erhielt für seinen Roman Buddenbrocks im Jahre 1929 den Nobelpreis für Literatur. Die Syntax versteht sich in seinen Werken nicht nur als Satzlehre deren Einhaltung als Pflichtprogramm gegeben ist. Rhythmus und verschachtelte Erzählweise machen sein anspruchsvoll schriftstellerisches Wirken aus.
Das literarische Erbe Manns ist umfangreich. Eine Auswahl der zahlreichen Romane und Novellen vorzunehmen ist für den Anfang nicht gerade leicht.
Ob man gleich mit einem Brocken wie Buddenbrocks (768 Seiten) oder Der Zauberberg (1008 Seiten) anfangen soll, sei dahingestellt.

Mit 139 Seiten stellt die Novelle Der Tod in Venedig mit Sicherheit keinen schlechten Einstieg dar.
1913 entstand die homoerotische Novelle um den Schriftsteller Gustav Aschenbach und bildet einen Höhepunkt der sogenannten Décadence-Phase.

Wer sich detailliert mit der Sprache auseinandersetzt, erkennt bereits beim ersten Satz mit Nennung des Namens, das Leitmotiv des Todes. Aschenbach oder von Aschenbach verknüpft eine Wortschöpfung aus "Asche in einem Bach" und kann als Motiv einer Kremation empfunden werden. Der Tod zeigt sich also bereits beim Namen des Protagonisten.
Wer sich mit der griechischen Mythologie nicht auskennt, wird die Motive für den Tod oftmals nicht erkennen.
So erinnert der Gondolier im dritten Kapitel an den Charon. Nach Vorstellung in der griechischen Antike fuhr der Charon, ein Fährmann, die Toten für einen Obolus (Münze) ins Totenreich des Gottes Hades. Das Reich des Hades sollte für Aschenbach, der Lido in Venedig sein.
Wer mit dem Gott Hermes nichts assoziiert, der sollte dies schleunigst nachholen.
In der Schlussszene drängt sich dieser Vergleich mit dem Knaben Tadzio auf.

Demzufolge lehrt man sich neben der Ausdrucksfähigkeit gleichfalls andere Sachen an. Das Erkennen und Suchen solcher Bezüge stellt ein geistiges Training par excellence dar.
Wer sich aus eigenem Ansporn, besser: Interesse, zur Lektüre bringt, verschafft sich im Ergebnis ein Privileg und setzt sich mit der gefürchteten Allgemeinbildung auseinander.


Euer
"J"

Montag, 22. Oktober 2012

Warum Günther Jauch eigentlich immer noch Polit-Talkshow-Host zur wichtigsten Sendezeit am Sonntag um 21:45 ist, das ist nach den vergangenen Sendungen zum Kachelmann-Prozess und zur Transparenz-Debatte unserer Abgeordneten ungefähr so verständlich wie das, was uns Trash-Talkshow-Gast Oleg einst sagen wollte:

http://videos.rofl.to/clip/oleg-von-tv-total

Wie verständlich also? Richtig. Ziemlich unverständlich. In der Sendung zum Kachelmann-Prozess fing es spannend an, doch bald wirkte Jauch desinteressiert, ließ die Gäste gewähren ohne richtig nachzuhaken. So wie die deutsche Nationalelf gegen Schweden und wir alle wissen, wie sich der Zuschauer da nach 90 Minuten gefühlt hat. Die Transparenz-Debatte vom vergangenen Sonntag war insofern noch schlechter, als sie über die gesamte Sendezeit einfach langweilig war. Man könnte meinen das liege am Thema - wen interessiert wirklich wie viel genau Andrea Nahles (SPD) und Bernd Schlömer (Piraten) verdienen. HALT STOPP! Wer hat Maybrit Illners Sendung zum gleichen Thema letzten Donnerstag gesehen? Da streiten sich die Gäste, allen voran Jutta Ditfurth (Linke) und Wolfgang Kubicki (FDP) während der gesamten Sendung auf so unterhaltsame Art, dass man fast geneigt wäre eine der beiden Parteien zu wählen, wären sie nur nicht FDP und Linke. Maybritt Illner macht ihre Sache gut; sie dirigiert, steuert und spielt den Ball geschickt hin und her - wer ahnt es schon? - sie ist quasi die Seleccion, die spanische Nationalelf der deutschen Polit-Talkshowszene.

Mein wohl unerhört bleibender Ratschlag an die Intendanten von ARD und ZDF kann somit nur lauten: Tauscht die Sendeplätze dieser Sendungen. Macht es uns Studenten leichter Donnerstag abends vor Langeweile abzuschalten um fit für die Uni zu sein und am Sonntag das Wochenende auf unterhaltsamere Weise ausklingen zu lassen.

Da das wohl aber nicht so kommen wird, warten wir auf eine Sendung, die am 11. November startet und die alles werden kann, nur nicht langweilig: Absolute Mehrheit von .... Trommelwirbel .... Stefan Raab.

P

Samstag, 20. Oktober 2012

Vielen Dank!

Diese ersten Worte sind an "R" gerichtet, der das Projekt JARP nun endlich zum Leben erweckt hat und mit seinen informatischen Fähigkeiten, diese Seite erstellte. Aller Anfang ist schwer, doch werden wir uns von nun an Mühe geben, dieser Seite einen umschweifenden Mantel zu verleiben, denn eine bloße Vorrats- und Mantelgesellschaft wird JARP nicht darstellen. Ein Mann, ein Wort!

Nach der Lektüre von "R"'s erstem Beitrag, erinnerte ich mich an Walter Faber: Mein Inbegriff des modernen Menschen. Zwar startete "R" nicht in La Guardia, New York; überdies bekam er von der Stewardess wohl nicht die Zeitung "First Pictures Of World's Greatest Air Crash In Nevada". Doch denke ich bei Geschichten von "R", die in einem Flugzeug oder Flughafen spielen, oft an Walter Faber.
Erklären kann ich es dagegen nicht. Anyways....

Was gibt es heute, dem 20.10.2012, zu berichten? Bayern München düpiert Fortuna Düsseldorf mit einem 5:0 und stellt mit dem 8. Saisonsieg einen neuen Bundesliga-Startrekord auf.
Luxemburgs Thronfolger Guillaume gibt Stephanie de Lannoy sein Jo.
Der Gewinn von McDonalds schrumpft um 3 % auf 1, 5 Mrd. Dollar. Schmerzhaft.
Und achja, Horst Seehofer will Freiherr von und zu Guttenberg in die Politik zurückholen. 

Über all dies ließe sich detailliert schreiben. Mit meinem ersten Beitrag will ich euch aber nicht damit verfrachten. Es gilt vielmehr ein vornehmes "Hallo" zu sagen. 

Zum Schluss ein schönes Zitat von Rainer Maria Rilke, welches ich in meinem Büchlein - Du mußt dein Leben ändern - fand:

Ich kann mir kein seligeres Wissen denken, als dieses Eine: daß man ein Beginner werden muß. Einer, der das erste Wort schreibt hinter einem jahrhundertelangen Gedankenstrich.

Passt es ?

Euer 
"J"

Freitag, 19. Oktober 2012

Es ist 22:00 Uhr, wir schreiben das Jahr Zweitausend Zwölf, es ist Ende Oktober.
Einen Blog wollten wir eigentlich schon immer machen.
Dass ich diesen Blog letztendlich alleine, in einer ohnehin einsamen Nacht am Wiener Flughafen aufbaute, hätte ich nun im Vorhinein nicht erwartet, aber so ist das nun manchmal im Leben. Vielleicht sollte ich kurz die Umstände näher erläutern, die mich in meine misslige Lage gebracht hatten: ich hatte um Geld zu sparen den Pyjama-Flug am Samstag Früh gebucht, allerdings das Hotel in Wien bereits am Freitag Morgen verlassen. Ich hatte durchaus eine erfolgreiche Woche hinter mir, es lief mal wieder ganz gut für mich: nur zwei Wohnungsbesichtigungen genügten für meine neue Traumwohnung: 7. Bezirk, Stilaltbau im Biedermeier Ensemble, hohe Decken, Flügeltüren usw... Es lief also mal wieder ganz gut für mich.


23:45 Uhr. Da sitze ich nun alleine am Wiener Flughafen, genauer gesagt an Gate F33.



Der Wiener Flughafen ist einer der modernsten Flughäfen Europas, er hat allerdings ein klitzekleines Problem: es gibt zu wenig Toiletten. Naja "ein bischen Schwund ist immer", also sei es den Wienern an dieser Stelle verziehen. Im Endeffekt hat ja jeder Flughafen so seine Eigenheiten und Macken. In Düsseldorf sind die unten liegenden Gates immer von Verspätungen gezeichnet, der Münchner Flughafen ist zu weit außerhalb der Stadt, Frankfurts ist zu groß, in Leipzig sind die Wege zu lang, in Paris funktionieren die Kofferbänder, die aus der Zeit Louis XV stammen nicht mehr einwandfrei ("Oh Wunder") und über Heathrow in London erspare ich mir an dieser Stelle jegliche Kritik.


00:15 Uhr. Au weia, mein Flug startet noch immer erst um 7:05 Uhr. Erstmal eine Cola, dann sieht die Welt schon anders aus. Interessant war, das mir viele leute diese Woche in Wien weiss machen wollten "Wien sei das neue Berlin" oder "Berlin und Wien - beides dasselbe". Ich finde das ehrlich gesagt überhaupt nicht. Im Vergleich zu Wien wirkt Berlin sehr hipp und Wien wiederum verglichen mit Berlin wie ein staubiges Museum. Natürlich gibt es hier Techno-Clubs wie beispielsweise die Grelle Forelle, allerdings müssen wir da ja noch lange nicht übertreiben und deswegen schließen das Wien das neue Berlin ist. Nun möchte ich doch mal den Säbel zurück ziehen, aber beim Florett bleiben:

Wien ist nicht wie Berlin. Sorry Leute. Und wenn es so wäre, dann wäre Wien langweilig. Denn Berlin gibt es ja schon. Ich glaube, dass Wien die beste Zeit noch bevorsteht. Mehr möchte ich dazu nun nicht mehr verlieren.

00:28 Uhr. Kommen wir zu meinem eigentlich Anliegen zurück: Einen Blog wollten wir eigentlich schon immer machen.
JARP steht für die vier involvierten Autoren dieses Blogs.
JARP soll Eindrücke aus verschiedenen Städten, Clubs, Cafés oder einfach auch Momentaufnahmen von JARP Mitgliedern geben. Hierzu werden wir verschiedene Unterpunkte nach und nach hinzufügen - es bleibt also spannend.

Wir werden unter verschiedenen Labels immer mal wieder was bloggen - und Euch wirds gefallen!


R