Donnerstag, 22. November 2012

JARP in London

Liebe Community,

Zwei JARP-Autoren werden dieses Wochenende London unsicher machen und Euch von den neuesten Trends der Metropole berichten. Vorab schonmal die Szenebar schlechthin, mit futuristischem Ambiente und den wahrscheinlich verrücktesten Toiletten der Welt!


P&A

Sonntag, 18. November 2012

JARP's Musikbox

Die aktuelle Nr. 1 der US Top 40 ist gleichzeitig unser Musikvideo zum Abschluss der Woche.
Übrigens: Minka Kelly, die in dem Video die Geliebte von Adam Levine spielt, wurde im Jahr 2010 vom Magazin Esquire zur Sexiest Woman Alive gekürt.

Maroon 5 - One More Night

                     Maroon 5 - One More Night from Mr. Unknown on Vimeo.

Sonntägliche Grüße
JARP

Freitag, 16. November 2012

Nachtempfehlung

Wer heute Abend nichts um den Raum Düsseldorf zu tun hat oder noch am Grübeln ist, der sollte mal hier drauf klicken: http://www.junge-tonhalle.de/tonfrequenz.php . Jan Delay legt heute in der Tonhalle bei der Partyreihe "Tonfrequenz" auf. Für die Abendkasse muss man zwar 13 Euronen hinblättern, doch JARP sagt: Es lohnt sich!

Euer
"J"

Mittwoch, 14. November 2012

Dip der Woche

Auch diese Woche dreht sich wieder alles ums Thema Chicken. Wer mal Lust hat jenseits der bekannten amerikanischen und asiatischen Dips eine neue Geschmackswelt zu entdecken, wird feststellen, dass er gedanklich gar nicht auf fremde Kontinente reisen muss. Fündig wird er unter anderem im krisengeplagten Portugal: Die Nando's Restaurant Kette bietet köstliche Hähnchengerichte vom Grill nach portugiesischer Art - und zwar in Großbritannien! Der kosmopolitische JARP-Leser wird sich freuen!
Zu jedem Gericht sind verschiedene Dips im Angebot, die alle über dieselbe Basisnote verfügen, in der Kopfnote allerdings variieren. Die ausgewogenste Sorte ist sicherlich die "hot-peri-peri-sauce", die mit spritzigen, sehr kräftigen Aromen punktet. Ihr lang anhaltender Abgang mit leichter Säure und klassischen Reminiszenzen an Quitte und Mirabelle ist weder zu aufdringlich, noch zu passiv. Die hot-peri-peri-sauce überzeugt auf ganzer Linie und entscheidet deshalb das Rennen um den Dip der Woche für sich!

P


Montag, 12. November 2012

Die Renaissance - Das Würstchen im Schlafrock



Ein im Blätterteig gebackenes Mini-Würstchen. Gerüchten zufolge soll diese kulinarische Spezialität bereits im Jahre 1905 in der schönen Stadt Wien kreiert worden sein.
Dabei handelt es sich nicht nur um eine regionale Besonderheit! Bei Wikipedia findet sich der Artikel über das charmante Würstchen im Schlafrock in insgesamt 8 Sprachen. Auch bei knallharten Männern wie Arnold Schwarzenegger erfreut sich der Gaumenschmaus großer Beliebtheit. Zugegebenermaßen spielte Schwarzenegger dabei im Film "Junior" einen Wissenschaftler, der sich eine befruchtete Eizelle einpflanzte und folglich schwanger wurde. Vielleicht ergab sich daher die Affinität. 

Trotzdem: Wieso immer die krümeligen Chips? Fruchtgummis von Hans Riegel aus Bonn kennen die lieben Gäste auch schon in allen Farben, Formen und Geschmäckern. Bei dem Würstchen im Schlafrock sind erfreute Gesichter einprogrammiert. 
Die Dips der Woche passen ebenfalls blendend zum Würstchen im Schlafrock oder wie die Amerikaner sagen: Wiener Winks

Euer
"J"

Sonntag, 11. November 2012

"Live-Twittern" aus dem Gerichtssaal - erlaubt?

Stellen wir uns folgendes Szenario doch mal vor:
Die JARP-Redaktion sitzt in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und möchte aufgrund des hohen medialen Interesses den Abermillionen von Lesern live berichten. Ein Tweet kann dabei jeweils 140 Zeichen aufweisen. Den Fall kann man natürlich auch (realistischer) insoweit umwandeln, dass ein Journalist einer bekannten Zeitschrift agiert. Meldungen via Blogs, Facebook, Google + etc. sind gleichfalls denkbare Äquivalente für die Fallgestaltung.

Nun wird der beklagten Partei dieses Vorgehen womöglich nicht gefallen. So könnte Sie auf eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes plädieren. Die Lösung dieses Problems erfolgt mithin über § 169 S. 2 GVG

Nach dieser Norm sind Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhaltes unzulässig.
Ob eine Berichterstattung über Twitter, Facebook, Blogs etc. hierunter fällt, ist zumindest fraglich. 
In der juristischen Auslegungsmethodik sind in Anlehnung an Carl von Savigny vier Auslegungsweisen anerkannt: Grammatik, Entstehungsgeschichte, Systematik und Telos.

Die grammatikalische Auslegung ist schnell vorgenommen; der abschließende Wortlaut mit den Aufzählungen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnamen sowie Ton- und Filmaufnahmen gibt nichts für eine Einordnung der Online-Kurznachrichten her. § 169 S. 2 GVG ließe das Twittern also zu.

Auch die historische Auslegung kann nichts anderes ergeben. Das Gerichtsverfassungsgesetz wurde am 12.09.1950 ausgefertigt und am 09.05.1975 neu bekanntgemacht. § 169 S. 2 GVG wurde im Jahr 1964 eingeführt. Das Internet gab es zu der Zeit noch nicht, sodass der Gesetzgeber sich auch nicht mit dieser Konstellation auseinander hätte setzen können.

Die systematische Auslegung fällt dagegen schon schwerer aus. Es ließe sich das Grundgesetz und Art. 5 Absatz 1 Satz 2 Var. 2 GG ( Rundfunkfreiheit ) heranziehen. Im Sinne einer Normenpyramide steht das Verfassungsrecht über dem einfachen Gesetzesrecht ( hier: § 169 S. 2 GVG ).
Die Rundfunkfreiheit wird weit verstanden, weshalb redaktionell gehaltene Internetdienste mitumfasst werden. Falls die Tweets, Blogs etc. einer großen Zeitschrift zigfach gelesen und verfolgt werden, kann  nichts anderes gelten. Dementsprechend könnte man aus systematischer Sicht eine gleiche Auslegung vornehmen und einen Verstoß annehmen.
Allerdings soll § 169 S. 2 GVG die Rundfunkfreiheit doch gerade beschränken, wenn dortige Aufnahmen unzulässig sein sollen. Den Begriff der "Öffentlichkeit" kann nur derjenige vorgeben, der nach der Rechtsordnung über das Bestimmungsrecht verfügt. Dies kann bei Gerichtsverhandlungen nur der Staat als Gesetzgeber sein. Dann muss die Auslegung des Begriffes Rundfunk im Rahmen des § 169 S. 2 GVG enger ausfallen und nicht weit wie nach Art. 5 Absatz 1 Satz 2 Var. 2 GG. Die Internet-Kurnachrichten fallen somit aus systematischer Sicht nicht unter die Norm.

Bleibt zuletzt eine teleologische Auslegung nach Sinn und Zweck. Die Norm soll, schlagwortartig, eine Prangerwirkung des Beschuldigten verhindern. Sie dient dem Schutz des Persönlichkeitsrechts eines jeden Verfahrensbeteiligten, des fairen Verfahrens und der ungestörten Rechtsfindung. Insbesondere bei Strafverfahren muss sich der Angeklagte unfreiwillig der emotional hohen Belastung stellen. Das Veröffentlichen durch Bild- und Tonaufnahmen inmitten der Verhandlung erhöht die nachteiligen Wirkungen. 
Sind all diese Punkte bei Online-Kurznachrichten wie Twitter denn zu bejahen? 
Die Verfahrensbeteiligten haben keine Kameras vor sich, die sie enorm einschüchtern könnten. 
Ihr Verfahrensverhalten wird nicht in gleicher Weise und Stärke beeinflusst. Eine Veröffentlichung von Fernsehbildern findet ebenfalls nicht statt. 
Dass später zu vernehmende Zeugen ihre eigenen Aussagen anpassen würden ist ebenfalls kein durchschlagendes Argument. Zwar werden diese Zeugen die Aussagen der Verfahrensbeteiligten via Smartphones verfolgen können. Verhandlungspausen, Berichterstattungen in den Tagespressen und mehrere Sitzungstage andauernde Verhandlungen erbringen allerdings jetzt schon die selbe Wirkung.

Schlussendlich liegt nach keiner Auslegungsmethode ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz aus § 169 S. 2 GVG vor.

Anmerkung: Das Schöne an der Rechtswissenschaft ist, dass bei solchen Fragen eine andere Auffassung sehr gut vertretbar ist. Das hiesig angenommene Ergebnis ist beileibe nicht in Stein gemeißelt. Bei der Auslegung nach Sinn und Zweck sagt der eine Hop, der andere Top.
Interessanterweise wurde dieses Szenario noch nicht obergerichtlich entschieden. Uns ist noch nicht einmal eine erstinstanzliche Entscheidung bekannt. Wer also Lust, viel Zeit, etwas Geld und gute Nerven hat, kann es mal versuchen. (Bitte das Schelmenhafte erkennen)

Die Konstellation ist angelehnt an einen längeren Fall von Dr. Florian Knauer, Juristische Schulung 2012, S. 711. 

Euer
"J"

Reminder!

Hallo Ihr lieben JARP-Leser,

am 22. Oktober habe ich das Thema bereits kurz angeschnitten, heute ist es soweit: Stefan Raabs Anti-Talkshow "Absolute Mehrheit" wird zum ersten Mal ausgestrahlt. Um 22:45 geht's los, natürlich auf Pro-Sieben.

Die Gäste der Live-Sendung sind: Thomas Oppermann (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Jan van Akten (LINKE) und die Unternehmerin Verena Delius. Bekommt einer von ihnen am Ende der Sendung mindestens 50,1% der Zuschauerstimmen, gewinnt er/sie 100.000 Euro.

Die Meinungen über das Konzept gehen zwar diametral auseinander, man lese nur die aktuelle Tagespresse, aber eins ist Raab wie fast immer gewiss: absolute Aufmerksamkeit.

Viel Spass!

P

Freitag, 9. November 2012

Dip der Woche 45


Die Original Cock Brand Sweet Chilli Sauce for Chicken ist unser Dip der Woche.
Und sie hat beste Chancen auch das Rennen um den Dip des Jahres zu machen, denn diese Soße hat es in sich! Als treuer Begleiter seit dem Anfang des Studiums hat dieser zauberhafte Dip jedes mittelmäßige selbstgekochte Gericht in eine kulinarische Traumreise verwandelt. Jedes versalzene oder angebrannte Essen wurde plötzlich wieder genießbar und Lob aus der Damenwelt für besondere Kochkünste musste nicht lange auf sich warten lassen.
Sie passt nicht nur zu Chicken (Geflügel) sondern zu jeglichen Fleisch und Fischsorten, sowie zu Kartoffelprodukten. Die perfekte Symbiose aus süß und scharf sorgt für einen angenehmen Geschmack, der als weder zu süß, noch zu scharf empfunden wird.

Aber aufgepasst! Von diesem Produkt sind viele Plagiate im Umlauf, die nicht annähernd an den Geschmack des Originals herankommen. Daher lohnt sich der Weg zum nächsten Asia Shop für die Cock Brand Sweet Chilli Sauce for Chicken!

Viel Spaß beim dippen

Euer

"A"

Mittwoch, 7. November 2012

Obama gewinnt und verspricht "Best is yet to come"

Es ließe sich über die Champions League Partie von Bayern - Lille berichten; so führt der FC Bayern zur Halbzeit bereits mit 5:0. In Anbetracht der US Wahlergebnisse sei uns eine dahingehend missachtende Berichterstattung aber erlaubt. Denn gleichgültig wo man hinschaut, die Medien sind ohnehin voll mit dem Sieg von Barack Obama und seinen Demokraten.
Zwar fehlen noch die endgültigen Auswertungen des Bundesstaates Florida (29 Wahlmänner), doch würde auch bei Hinzurechnen dieser Wahlmännerstimmen zum Konkurrenten Mitt Romney, Obama mit 303 Wahlmännern vorne liegen.
Auch beim Popular Vote liegt Obama vorne und gewinnt bei der gesamten Stimmenverteilung.

Ob das Beste wirklich noch kommen wird - so Obama - fragen sich derzeit viele Amerikaner. In seiner zweiten Amtszeit wird Barack Obama sich politisch beweisen und insbesondere die Innenpolitik ankurbeln müssen. Das schlussendlich doch relativ enge Ergebnis zeigt nämlich, dass Amerika politisch gespalten ist. Die Republikaner, mithin nicht zuletzt Romney selbst, schossen sich durch zu viele Pannen in den letzten Wochen stetig weiter ins Aus.
Trotzdem liegt ein echter Triumph Obamas nicht vor. Als brillanter Redner warb er wieder für seine Politik, seine Träume und Visionen der modern politischen, für Minderheiten gleich offenen, USA. Nun heißt es aber auch, den Worten Taten folgen zu lassen.

Und hier noch die Victory Speech in voller Länge (Vorsicht: Nichts für Anti-Euphoriker) :



Euer
"J"

Cloud Atlas

Ja, "Wetten, dass...?" am vergangenen Samstag wollte und wollte nicht vorübergehen, Tom Hanks fand es sogar langwieriger als den US-Wahlkampf. Einige Medien entschuldigten sich sogar bei ihm dafür, dass er das ertragen musste. Aber wetten, dass das alles gar nicht so schlimm für ihn war? Schließlich fiel sein und Halle Barrys Name somit nicht nur am Samstag, sondern auch in den darauf folgenden Tagen wiederholt in den Nachrichten und zwar immer im Zusammenhang mit seinem neuen Film, Cloud Atlas.




Der Films streckt sich über 6 verschiedene Epochen vom 19. Jahrhundert, bis in die entfernte Zukunft und besteht aus 6 dazu gehörigen Stories. Die 100 Millionen Dollar Produktion basiert auf dem gleichnamigen Bestseller von David Mitchell. Mehr wollen wir gar nicht verraten, schaut ihn euch einfach an. Und an alle, denen ihre Zeit kostbar ist: Länger als "Wetten, dass...?" ist der Film nicht!

P

Dienstag, 6. November 2012

Vor der Wahl ist nach der Wahl

Um sich noch schnell mit dem US-Wahlsystem vertraut zu machen, empfehlen wir die 2-minütige Erklärung von BILD.de : http://tinyurl.com/ckf8z7t

Im Gegensatz zum deutschen "personalisierten Verhältniswahlrecht" gilt in den USA zu Recht der Slogan The Winner takes it all . Ziel ist es, die meisten Wahlmänner auf sich zu vereinen. Der Gewinner erhält wiederum alle Wahlmänner im betroffenen Bundesstaat.

Frühestens um 03:30 Uhr (MEZ) werden die Prognosen und Hochrechnungen erwartet.
Für die Nachtschwärmer unter uns, die die Resultate der einzelnen Bundesstaaten verfolgen möchten: http://www.cnn.com/election/2012/results/main

Ab jetzt heißt es abwarten.

Euer 
"J"

Samstag, 3. November 2012

Zum 50-jährigen Jubiläum katapultiert Sam Mendes, Ian Flemmings 007 hinauf in eine neue Stufe und ab ins 21. Jahrhundert.

Zum ersten Mal steht ein Bond-Film unter den Top 250 des IMDb Rankings: http://url9.de/rPf
Casino Royale kommt auf 7.9 Punkte, Skyfall hingegen derzeit auf 8.2.
Die Kritiken fielen durchweg positiv aus.

Es wird düsterer, kühler und misstrauischer. Daniel Craig spielt einen gefallenen Bond; Zweifel zerren an ihn, seine Unbesiegbarkeit geht abhanden und um diesem Widerstreit zu entrinnen, muss er sich bis hin zu seinen Anfängen führen. Dass Craig die zwiegespaltene Rolle gut zu Gesicht passt, ist kein Geheimnis. In Casino Royale begeisterte er bereits als womöglich härtester Bond aller Zeiten. Doch nun verleiht das psychologische Hinterfragen von allem, Bond eine andere Güteklasse.

Insgesamt ist dies aber nicht der einzige Grund, wieso Skyfall so gut aufgenommen werden muss.
Es liegt anders: Die One-Man-Show ist vorüber.
Judi Dench (M) und Javier Bardem (Bond's Widersacher "Silva) nehmen entscheidende Rollen ein. Sie diktieren den Film mit und ordnen sich nicht nur dem Protagonisten Daniel Craig als 007 unter.
Was Javier Bardem spielt, ist großartig. Teils kann man zur Überzeugung kommen, er stehle Daniel Craig die Show. Für seine Rolle als Anton Chigurh in No Country for Old Men erhielt er bereits einen Oscar und spielt auch in Skyfall die Figur des psychopathischen Bösewichts traumhaft gut.

Ein typischer Bond liegt zwar nicht vor, aber mal ehrlich: Wer will das auch?
Die dunkle Note des Films macht sich mit der Storyline und dem Cast blendend.
Vielmehr möchten wir nicht erzählen und geben lieber als Kinotipp folgendes Statement ab: Skyfall schauen.

Einen klitzekleinen Hint kann ich mir freilich nicht sparen: The Dark Knight lässt grüßen.

Euer
"J"

Freitag, 2. November 2012

Verkaufstart des iPad mini

Ab heute ist der kleine Bruder des iPads in 34 Ländern erhältlich. Ein run auf die
Geräte war jedoch vielerorts nicht zu erkennen. So bildete sich in München, passend zum Thema, lediglich eine Mini-Schlange, sodass jeder eins der begehrten Tablets ergattern konnte. 
Auch wenn das iPad mini in vielen Tests als klarer Sieger hervorgeht, ist es mit einem
Startpreis von 329€ deutlich teurer als nicht viel schlechtere Vergleichsprodukte.
Ein Verkaufsschlager wird es beim kommenden Weihnachtsgeschäft sicher dennoch
werden, da bin ich mir sicher.

Viel Freude beim verschenken (Adressen der JARP Gründer gibts auf Anfrage)

Euer

"iA"

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Dip der Woche

Eine neue Woche, das heißt bei JARP auch ein neuer Dip: obwohl es nicht primär als Dip verwendet wird, haben wir diesmal etwas ganz besonderes für Euch:

La Amarilla de Ronda

Eines der teuersten Ölivenöle der Welt. Was macht es so besonders? Zunächst die Herstellung: In mühsamer Handarbeit werden die Oliven geerntet, sie sollen nicht auf den Boden fallen und dadurch beschädigt werden. Eine Ernte findet erst statt, wenn die Früchte auf dem Weg sind, sich von grün zu violett zu verfärben, dann ist der Geschmack am intensivsten. Und was ist noch so besonders? Nun, zuerst einmal das Design. Dieses Öl bekommt ihr in Flaschen vom noblen französischen Designer Philippe Starck, bei jedem Essen ein echter Hingucker! Und dann wäre da noch der Preis. 30 Euro pro Liter...hui.

La Amarilla de Ronda - mit ein bisschen Fleur de Sel und warmem französischen Landbrot ein Erlebnis für die Sinne und JARPs Dip der Woche.

Euer P


Dienstag, 30. Oktober 2012

Bierchen hier, Tänzchen da, nanu nana und das Portmonee ist nicht mehr da.

Nachdem man sich sicherheitshalber zig Mal in die Taschen gepackt hat, den Boden wie Inspector Gadget absuchte und schlussendlich eingesteht, dass die geliebte Geldbörse von dannen gezogen ist, geht es ans Eingemachte: Was nun?

Zuerst soll(te) man sämtliche EC oder Kreditkarten sperren.

EXKURS: Scheckkarten gibt es seit der Abschaffung des Euroschecks im Jahre 2002 nicht mehr; die Zahlungsgarantie, die bis dahin die Banken bei der Zahlung mittels Euroscheck übernommen haben, ist zum 01.01.2002 abgelaufen

Hierzu stellen die Banken allesamt rund um die Uhr Hotlines zur Verfügung.
Die Notfallnummern der Deutschen Bank findet Ihr hier: http://url9.de/rBE
Für eine Sperrung der SparkassenCard gilt die Rufnummer 116 116.
Die 116 116 ist übrigens die Nummer des bundesweiten Sperr-Notrufs. Für die anderen Bankinstitute kann also auf diese Nummer verwiesen werden.
Bei der Bank lässt sich dann am nächsten Werktag eine neue Karte bestellen. Sämtliche Daueraufträge (z.B. Abbuchung der Wohnraummiete) laufen aber weiter; gesperrt wurde nämlich nur die Karte, nicht das Konto!

Eine Anzeige bei der Polizeibehörde wegen Taschendiebstahls (gegen Unbekannt) versteht sich von selbst.

Dann wäre da noch der Bundespersonalausweis. Die Polizei wird den Ausweis zur Fahndung ausschreiben und auch wenn es verträumt klingen mag, es soll Fälle geben, bei denen der Ausweis aus den Tiefen des Tartaros hervorgekommen ist. Daher ist es ratsam, ruhig eine Handvoll Tage abzuwarten.
Schlechtenfalls geht der Weg zum Amt für Einwohnerwesen. Die Gebühr beträgt 28,80 € bzw. 22,80 € für unter 24-Jährige. Die Bearbeitungszeit nimmt etwa 3 - 4 Wochen in Anspruch.
Ein vorläufiger Personalausweis kostet zusätzliche 10 €.

Falls der Führerschein ebenfalls abhanden gekommen sein sollte, können wir gleich beim Amt für Einwohnerwesen bleiben und einen Ersatzführerschein bei der Abteilung des Straßenverkehrsamtes beantragen. Die Gebühr in Höhe von 50,20 € bezahlen wir auch noch gleich mit.
Aber Obacht: Mancherorts, man nehme Düsseldorf, ist eine Bezahlung mit Bargeld nicht mehr möglich. Gegebenenfalls wird man mit einem Bekannten vorbeigehen müssen, um den Betrag via electronic cash Zahlungsverfahren überweisen zu können.

Zum Schluss noch ein Rat, den euer JARPler sich lieber auch zu Herzen genommen hätte:

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Euer
"J"

Sonntag, 28. Oktober 2012


Nachdem der Verfassungsgerichtshof entschied, eine Volksabstimmung über die Beibehaltung oder Abschaffung der Studiengebühren sei zulässig, wanken Jene im Bundesland Bayern.
Niedersachen könnte mit seiner Erhebung der Studiengebühren bald allein auf weiter Flur stehen.
Über den Plan der CSU, die FDP umzustimmen und einer Niederlage beim Volksbegehren zuvorzukommen, verweisen wir auf einen bündigen Beitrag in der WELT: http://l.hh.de/FGpbNJ

Zum Vergleich folgt ein Blick nach Großbritannien, USA und zu den Niederlanden:

Seit 2012/2013 können englische Universitäten bis zu 9.000 Pfund pro Studienjahr erheben. Zwar solle die Obergrenze nur die Ausnahme sein, doch wird man unter 6.000 Pfund pro Studienjahr nicht fündig.
Die Folge war ein Einbruch von 10 % weniger Studienbewerber. Diese Regel gilt zwar auch in Schottland, Wales und Nordirland. Allerdings wird diese Grenze relativiert, indem die Staaten die Kosten zum Teil selber tragen. In Nordirland liegt der Höchstsatz bei etwa 3.500 €.
Für Weiteres: http://l.hh.de/bLLXW0

In den USA wird es noch happiger. Im Schnitt mus man von 18.000 $ pro Studienjahr ausgehen. Bei den privaten Universitäten wie Yale oder Harvard fallen Studiengebühren von circa 30.000 $ an. Dafür bestehen im Ausgleich sehr komplexe Stipendiatenprogramme.

In den Niederlanden zahlt man als deutscher Studierender ab dem Studienjahr 2013/2014 einen Betrag in Höhe von 1835 €.

Kostengünstig ist unser Studium also allemal. Ob die Einführung von Studiengebühren zu einer Verbesserung der Lehre geführt hat, ob Sie wirklich vor einer Studienaufnahme "abschrecken", lässt sich anhand keiner Auswertung entnehmen. Eine längere Beobachtung war nunmal nicht möglich. Vertreten wird wie so oft alles. Falls Bayern gleichsam mit deren Erhebung aussteigt (wovon auszugehen ist), wird sich Niedersachsen als letzter Obelisk über kurz oder lang wohl anschließen. Als unbekannte Variabel werden die Studiengebühren dann sprichwörtlich den Bach runter gehen.

Euer
"J"

Samstag, 27. Oktober 2012

Wie verbessere ich meine Ausdrucksfähigkeit und was hat Thomas Mann damit zu tun?

Einer der einflussreichsten Strafrechtler, Prof. Dr. Dr. hc. mult. Claus Roxin, empfahl anlässlich einer Einladung zu einer Gesprächsrunde mit Stipendiaten der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, täglich in etwa 20 Seiten Thomas Mann zu lesen; nach einer phonetischen Zusammenfassung werde man geschwind erkennen, wie die eigene Sprach- und Ausdrucksfähigkeit zunehme.

Dem ist beizupflichten. Paul Thomas Mann (06. Juni 1875 - 12. August 1955) erhielt für seinen Roman Buddenbrocks im Jahre 1929 den Nobelpreis für Literatur. Die Syntax versteht sich in seinen Werken nicht nur als Satzlehre deren Einhaltung als Pflichtprogramm gegeben ist. Rhythmus und verschachtelte Erzählweise machen sein anspruchsvoll schriftstellerisches Wirken aus.
Das literarische Erbe Manns ist umfangreich. Eine Auswahl der zahlreichen Romane und Novellen vorzunehmen ist für den Anfang nicht gerade leicht.
Ob man gleich mit einem Brocken wie Buddenbrocks (768 Seiten) oder Der Zauberberg (1008 Seiten) anfangen soll, sei dahingestellt.

Mit 139 Seiten stellt die Novelle Der Tod in Venedig mit Sicherheit keinen schlechten Einstieg dar.
1913 entstand die homoerotische Novelle um den Schriftsteller Gustav Aschenbach und bildet einen Höhepunkt der sogenannten Décadence-Phase.

Wer sich detailliert mit der Sprache auseinandersetzt, erkennt bereits beim ersten Satz mit Nennung des Namens, das Leitmotiv des Todes. Aschenbach oder von Aschenbach verknüpft eine Wortschöpfung aus "Asche in einem Bach" und kann als Motiv einer Kremation empfunden werden. Der Tod zeigt sich also bereits beim Namen des Protagonisten.
Wer sich mit der griechischen Mythologie nicht auskennt, wird die Motive für den Tod oftmals nicht erkennen.
So erinnert der Gondolier im dritten Kapitel an den Charon. Nach Vorstellung in der griechischen Antike fuhr der Charon, ein Fährmann, die Toten für einen Obolus (Münze) ins Totenreich des Gottes Hades. Das Reich des Hades sollte für Aschenbach, der Lido in Venedig sein.
Wer mit dem Gott Hermes nichts assoziiert, der sollte dies schleunigst nachholen.
In der Schlussszene drängt sich dieser Vergleich mit dem Knaben Tadzio auf.

Demzufolge lehrt man sich neben der Ausdrucksfähigkeit gleichfalls andere Sachen an. Das Erkennen und Suchen solcher Bezüge stellt ein geistiges Training par excellence dar.
Wer sich aus eigenem Ansporn, besser: Interesse, zur Lektüre bringt, verschafft sich im Ergebnis ein Privileg und setzt sich mit der gefürchteten Allgemeinbildung auseinander.


Euer
"J"

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Mehr, schneller, dünner, teurer - These are the most expensive Apple products ever
Apple Keynote vom 23.10.2012

Kurz zu den Fakten:

Am ersten Verkaufswochenende verkauften sich über 5 Millionen iPhone 5. Nach einem Monat läuft auf mehr als 200 Millionen iOS-fähigen Geräten die neue iOS 6 Software.
Im App Store befinden sich über 700 Millionen Apps.
Die magische Marke von 100 Millionen verkauften iPad knackte Apple nun auch.

Zur neuen Hardware:

Zur Vorbereitung auf das Weihnachtsgeschäft geht Apple in die Vollen. 
Wie bereits gemunkelt, bringt Apple ein iPad Mini auf den Markt. Es hat ein 7,9" Display, iSight Kamera mit 5 Megapixel und Aufnahme von HD Videos in Full 1080p. 7,2 mm dünn und nur 308 gramm leicht. Farblich gibt es die vom iPhone 5 bekannte Auswahl zwischen schwarz-graphit und weiß-silber. Den Spaß kann man ab dem 26. Oktober vorbestellen oder das Wi-Fi Modell ab dem 02. November im Shop kaufen. Das Cellular Modell gibt es etwas später, aber gleichfalls im November.
Der Preis beläuft sich ab 329 € aufwärts. Nexus 7 Tablet sowie das Kindle Fire HD sind zwar deutlich günstiger, doch setzt Apple wohl wieder auf den größeren Lifestyle- und Imagekontext. 

Auch das "normale" iPad wurde nochmals aufgepeppt und kann ab den selben Terminen ab 499 € mit Retina-Display ergattert werden.

Sehr chic und mein insgeheimer Favorit ist der neue iMac.
Deutlich schlanker (am Rand nur noch satte 5 mm dünn) und mit einer um 75 % verringerten Bildschirmspiegelung kommt der neue iMac daher. Inter Core Prozessoren der dritten Generation machen den Neuling auch noch schneller als zuvor.
Die 21,5" Version mit 2,7 Ghz gibt es für 1.349 €. Die 27" Version erscheint ab Dezember für 1.879 € bzw. 2.049 € bei 3,2 Ghz.

Wie erwartet, stellte Apple nun auch ein 13" MacBook Pro mit Retina Display ab 1.749 € vor.

Zu guter Letzt bekam auch der Mac Mini ein kleines Update, aber an der Optik änderte sich aber nix.

Dann kann ja nun das Weihnachtsgeschäft starten.

Euer 
"J"

Dienstag, 23. Oktober 2012

Zu guter Letzt hier noch die Champions-League Ergebnisse vom heutigen Abend:

OSC Lille : FC Bayern        0:1
Donezk: Chelsea                  2:1
Nordsjael: Juventus              1:1
Sp. Moskau: Benfica            2:1
Barcelona: Celtic Gl             2:1
Man.United: Sp.Braga         3:2
Galatasaray: CFR Cluj         1:1

Sieht man von Niederlage von Roman Abramowitchs Club FC Chelsea mal ab, dann sind das allesamt keine wirklichen Überraschungen; anders aber als die Aussage Arjen Robbens, er denke über seinen Rücktritt vom Profifußball nach. Jupp Heynckes glaubt das jedoch nicht so recht, wie er nach dem Arbeitssieg der Bayern gegen Lille auf dem Bezahlsender Sky kundtut: "Ich bin davon überzeugt, dass Arjen noch viele Tore für den FC Bayern schießen wird". Braucht der FC Bayern ihn wirklich noch in dieser Saison?

Mit dieser Frage verabschiedet sich das JARP Team für heute in den Feierabend und wünscht allen aufmerksamen Lesern eine gute Nacht. Bis morgen!

Der Shit-storm des Wendlers - eine kluge PR-Kampagne?


Was genau ein Shit-Storm ist müsste nun auch bis zu Schlager "König" Michael Wendler vorgedrungen sein, der nach der Rückkehr aus seinem Urlaub einige Zeit brauchen wird, das Ausmaß des Hasses gegen ihn, zu erfassen.

Bisher wurde Wendler entweder geliebt oder ignoriert. Doch nach einem Beitrag in der Sendung "Christopher Posch - Ich kämpfe für ihr Recht", in der Wendler als skrupelloser Abzocker dargestellt wurde, der treuen Fans das Geld aus der Tasche ziehen will, kam der Hass hinzu.
Innerhalb eines Tages verzeichnete die Facebookseite "100.000 Menschen, die Michael Wendler scheiße finden" über 200.000 likes, bis diese am Montag Abend schließlich entfernt werden musste, da der Betreiber die Kontrolle über die Masse an Hassdrohungen verlor.
Zuletzt verzeichnete die Seite ca. 280.000 likes und 717.824 Personen sprachen über das, was in der Gruppe geposted wurde. Mit der Zahl der Anti-Fans stieg jedoch auch die Zahl der Wendler Anhänger, denn auch seine eigene Fanseite, die vorher nur vor sich hin vegetierte, gewann einige Tausend Fans hinzu. Seiner Bekanntheit hat es also nicht geschadet, eher im Gegenteil.

So schnell wie der Sturm aufgezogen ist wird er aber wahrscheinlich auch wieder verschwinden. 
Zurück bleibt ein Wendler, der leider so bekannt ist wie nie zuvor und der selbst behauptet: 
"Gott wäre Wendler Fan"...tzzz. Sein neustes Meisterwerk "Was wäre wenn" steht bereits wieder ganz oben in den Schlager-Charts. Und so singen sie alle zusammen: 

"Was wäre wenn, wenn ich dich verliere und dir verschweige, dass ich dich brauche wie Salz auf der Haut? 
Was wäre wenn, wenn ich dich frage, willst du es wagen, einmal verrückt sein mit Brause im Bauch?"

Ehm, ja...sein Erfolg wird wohl weiter ein Mysterium bleiben.

Bis bald
Euer   
 "A"